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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2013 - L 13 AS 190/11   

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https://dejure.org/2013,106110
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2013 - L 13 AS 190/11 (https://dejure.org/2013,106110)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.03.2013 - L 13 AS 190/11 (https://dejure.org/2013,106110)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. März 2013 - L 13 AS 190/11 (https://dejure.org/2013,106110)
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  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Aufhebung der Bewilligung ohne

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2013 - L 13 AS 190/11
    Maßstab für die Auslegung des Verwaltungsaktes ist die Sicht eines verständigen Empfängers, der als Beteiligter die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde nach ihrem wirklichen Willen in ihre Entscheidung einbezogen hat, wobei Unklarheiten zu Lasten der Behörde gehen (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 30/09 R - in: SozR 4-4200 § 31 Nr. 3; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22. Juni 2011 - L 13 AS 21/19 -).

    Ein Verwaltungsakt ist i. S. des § 33 Abs. 1 SGB X dann unbestimmt, wenn sein Verfügungssatz nach seinem Regelungsgehalt in sich nicht widerspruchsfrei ist und der davon Betroffene bei Zugrundelegung der Verständnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers nicht in der Lage ist, sein Verhalten daran auszurichten (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 30/09 R - in: SozR 4-4200 § 31 Nr. 3; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22. Juni 2011 - L 13 AS 21/19 -).

  • BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - Bestimmtheit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2013 - L 13 AS 190/11
    Eine pauschale Teilaufhebung genügt ohne weitere Konkretisierung (hinsichtlich Leistungsmonat oder -zeit, Person und Höhe des Verlangten) auch weiterhin, unter Zugrundelegung der vom Bundessozialgericht in seiner jüngeren Rechtsprechung (Urteil vom 15. Dezember 2010 - B 14 AS 92/09 R - zit. nach Juris) genannten Kriterien, nicht den Anforderungen des § 33 Abs. 1 SGB X. Unschädlich ist zwar, wenn zur Auslegung des Verfügungssatzes auf die Begründung des Verwaltungsakts, auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlagen zurückgegriffen werden muss (BSG, Urteil vom 15. Dezember 2010 - a. a. O. - zit. nach Juris).
  • LSG Bayern, 10.02.2010 - L 13 R 536/08

    Verwaltungsverfahren - Witwerrente - Einkommensanrechnung - Bestimmtheitsgebot -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2013 - L 13 AS 190/11
    Lässt eine "Regelung" unter dem Blickwinkel des Empfängerhorizontes nicht erkennen, welche Rechtsfolgen eintreten sollen, dann kommt zunächst in Betracht, dass sie bereits keine Regelung im eigentlichen Sinn darstellt, wenn sie wegen ihrer Unklarheit keinen Befolgungsanspruch zu entfalten vermag (Bayerisches Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 10. Februar 2010 - L 13 R 536/08 - zit. nach Juris).
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